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Was macht eigentlich der Bundeskanzler?


Welche Stellung hat der Bundeskanzler?

Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Republik Österreich. Das bedeutet, er führt den Vorsitz und die Geschäfte der Bundesregierung. Er verfügt jedoch über kein Weisungsrecht (das Recht Anweisungen zu erteilen) gegenüber den anderen Mitgliedern der Bundesregierung.
Gleichzeitig ist er damit auch führender und wichtigster Minister.

Der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten auserwählt und angelobt. Theoretisch könnte das jede Person sein, ohne dabei einer Partei anzugehören. In der Praxis braucht eine arbeitsfähige Bundesregierung aber eine Mehrheit im Parlament, da sie sonst in der Minderheit wären und durch einen Mehrheitsbeschluss des Nationalrats mittels Misstrauensantrag (Misstrauensvotum) zu einem Rücktritt gezwungen werden könnte. Daher wird der Kanzler in der Regel von der stärksten Partei vorgeschlagen (die mit der Regierungsbildung beauftragt ist, um eine Mehrheit zustande zu bekommen) und ist in den meisten Fällen auch der Chef dieser.
Er gilt allgemein als Hauptverantwortlicher für die aktuelle politische Lage des Landes. Das bedeutet, dass man ihm die jeweilige Richtung und den angegebenen Ton zu schreibt und er sich in der Regel auch dafür rechtfertigen muss.

 

 

Was sind seine Hauptaufgaben?

Der Bundeskanzler & Vizekanzler wählen die übrigen Mitglieder der Bundesregierung (auch Ministerrat genannt) aus, um bestimmte Ministerämter zu besetzen. Diese werden dann vom Bundespräsidenten ernannt oder entlassen.

Des Weiteren leitet er die Sitzungen der Bundesregierung, die von ihm einberufen werden und in der Regel wöchentlich stattfinden. Bei diesen Sitzungen wird die Regierungsarbeit formal koordiniert. Der Bundeskanzler bestimmt wann diese Treffen stattfinden, anfangen, aufhören und welche Themen behandelt werden.
Vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlagen leitet der Kanzler zur Bearbeitung im Parlament an den Nationalrat weiter. Werden Gesetze beschlossen und vom Bundespräsidenten unterzeichnet, ist es notwendig, dass der Bundeskanzler diese gegenzeichnet, denn nur mit der Unterschrift dieser beiden Staatsorgane erlangen Gesetze ihre Rechtskraft. Im Anschluss muss der Bundeskanzler diese unverzüglich im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ kundgeben.

 

Und wie lange ist seine Amtszeit?

Anders als beim Bundespräsidenten oder dem Nationalrat, ist die Ernennung des Bundeskanzlers zeitlich nicht befristet. Verfassungsrechtlich hat die Ernennung des Kanzlers durch den Bundespräsidenten nichts mit den Wahlen zu tun. Das bedeutet, wie im ersten Abschnitt bereits erwähnt, dass jede Person, egal ob in einer Partei oder nicht, dieses Amt einnehmen kann, wenn sie vom Bundespräsidenten angelobt wird. In der Realität stehen die Person und eine Partei aber meist in einer Beziehung zueinander.

Bis zur Ernennung der neuen Regierung (was in der Regel auch einen neuen Kanzler bedeutet) ist die abtretende Regierung „mit der Fortführung der Geschäfte beauftragt“. Das bedeutet dass der alte Bundeskanzler sein Amt so lange behält, bis der neue vom Bundespräsidenten angelobt wird, um das Amt anschließend einzunehmen.

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