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Rechte als Mieter – Knödltalk mit Albrecht Zauner

Worauf muss ich beim Aufstellen eines Mietvertrags achten? Muss ich eigentlich Kaution zahlen oder wie weiß ich, dass mich niemand über den Tisch zieht? Wichtige juristische Fakten erklärt Rechtsanwalt Albrecht Zauner im Knödltalk mit Host Julia.

 

LINZ/OÖ. Albrecht Zauner ist seit 33 Jahren als Rechtsanwalt in einer Kanzleigemeinschaft selbstständig und hat sich dort neben anderen juristischen Thematiken auch das Miet- und Wohnrecht fokussiert.

 

Wie muss so ein Mietvertrag ausschauen?

In einem Mietvertrag wird eine Einigung zwischen Mieter und Vermieter festgehalten, welche das gemietete Objekt und die dafür nötige Gegenleistung in einem bestimmten Zeitraum definiert. Wichtig ist; es gibt keine Formvorschrift für den Mietvertrag, wodurch das Ganze rein theoretisch auch mündlich ausgemacht werden kann. Empfohlen wird aber, dies in Form eines schriftlichen Vertrags festzuhalten.

 

Pro Tipp

Bei der Wohnungsübergabe ist der Mietvertrag im Normalfall schon unterschrieben. Empfohlen wird trotzdem, den Anfangszustand der Wohnung in Form von Fotos festzuhalten, um bei einem Auszug belegen zu können, dass mögliche Vorschäden nicht vom aktuellen Mieter kommen, sondern bei der Übergabe schon vorhanden waren. Dennoch sollte man Schäden, die einem sofort auffallen auch gleich beim Vermiete oder der Hausverwaltung melden. Es gilt also, je früher Dinge dokumentiert sind, desto besser, denn sollte es zu Streitfällen oder Uneinigkeiten beim Melden von Problemen kommen, ist ein zu spätes Bekanntgeben oder Dokumentieren oft von Nachteil für den Mieter und die Glaubwürdigkeit, seiner Position.

 

 

Ablöse, was?

Gerade in jungen Jahren, ziehen Personen teils mehr als einmal um. Nicht immer werden dabei alle Gegenstände oder Einrichtungsstücke mitgenommen. In Form einer Ablöse, also einer Gegenleistung für etwas Überlassenes, werden so Küchengeräte bis hin zu Kästen vom Vormieter übernommen. Eine Ablöse kann also ähnlich wie ein Kauf gesehen werden, obwohl man jedoch aufpassen muss, dass nicht jede Ablöse gültig ist, das ist genau im Mietrechtsgesetzt geregelt. Kommt es hier zu Konflikten empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat zur Seite zu ziehen.

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