
Es ist groß, steht in Wien und fast jeder war schon einmal dort. Das Parlament, aber was ist das eigentlich?
Das Parlament bildet sich aus dem Nationalrat und aus dem Bundesrat. Der Nationalrat ist einer der beiden Abgeordnetenkammern des österreichischen Parlaments mit Sitz im Parlamentsgebäude in Wien und setzt sich aus insgesamt 183 Abgeordneten zusammen.
Gemeinsam mit dem Bundesrat, der die zweite Kammer bildet, übt er die Gesetzgebung des Bundes (also allen neun Bundesländern Österreichs) aus und wird jeweils für eine fünfjährige Gesetzgebungsperiode (auch Legislaturperiode genannt) gewählt.
Des Weiteren hat der Nationalrat wichtige Kontrollfunktionen. Er prüft unter anderem die Arbeit der Bundesregierung und kann im Zweifel einen Misstrauensantrag einreichen und so entweder die Amtsenthebung der gesamten Regierung oder einzelner Minister erzwingen. Das bedeutet, wenn eine Bundesregierung den Schein erweckt, nicht vertrauenswürdig zu handeln (zum Beispiel durch Amtsmissbrauch), können Abgeordnete eine Mehrheit bilden, um diesen Misstrauensantrag durchzusetzen und eine Regierung frühzeitig zu entlassen. Dies war allerdings bis jetzt erst einmal der Fall (Stand: Jänner 2020).
Kurz gesagt bedeutet das, dass der Nationalrat Gesetze beschließt, verändert oder aufhebt und die Regierungsarbeit kontrolliert.
An der Spitze des Nationalrates steht das Nationalratspräsidium, welches sich aus dem Präsident des Nationalrates (nicht zu verwechseln mit dem Bundespräsidenten) und seinen zwei Stellvertretern, den Zweiten und den Dritten Präsidenten bilden.
Aber was hat der Bundesrat damit zu tun?
Nun, der Bundesrat bildet die zweite Kammer und vertritt primär die Aufgabe der Vertretung der Interessen der einzelnen Bundesländer. Ein anderes Wort für ihn ist zum Beispiel „Länderkammer“.
Die Mitglieder des Bundesrats werden von den Landtagen, also den Volksvertretern eines Bundeslandes, für die Dauer der jeweiligen Landtagsgesetzgebungsperiode gewählt und von diesen entstandt. Daher sind Änderungen in der Zusammensetzung des Bundesrates nach jeder Landtagswahl möglich.
Dies geschieht nach den Stärkeverhältnissen der Parteien im jeweiligen Landtag.
Der österreichische Bundesrat hat in der politischen Praxis nur sehr geringen Einfluss auf Bundesebene, da er in den allermeisten Fällen gegenüber dem Nationalrat nur ein suspensives Vetorecht („aufschiebendes Einspruchsrecht“) besitzt. Der Nationalrat kann dieses Veto durch einen mit einfacher Mehrheit gefassten sogenannten Beharrungsbeschluss übergehen. Das bedeutet, wenn sich der Bundesrat gegen ein Gesetz entscheidet, wird dessen Beschluss in den meisten Fällen höchstens verzögert, aber nicht verhindert.
Jedoch gibt es einige Fälle, in denen der Bundesrat ein absolutes Vetorecht hat, was bedeutet, dass ohne seine ausdrückliche Zustimmung, kein Gesetz bzw. kein Staatsvertag zustande kommen kann.
Was bedeutet das abschließend?
Beides sind Kammern und als selbstständige Organe eingerichtet. Bei gegebenen Anlässen treffen Nationalrat und Bundesrat aufeinander, um als Bundesversammlung Staatsakte zu beschließen. Das kann zum Beispiel bei einer Kriegserklärung sein, aber auch um den Bundespräsidenten anzugeloben oder diesen im gegebenen Fall vor dem Verfassungsgerichtshof anzuklagen.
Gemeinsam werden Nationalrat und Bundesrat als Parlament bezeichnet und üben die Gesetzgebung des österreichischen Bundes aus.